Sonderpädagogischer Förderbedarf
Es gibt verschiedenen Arten von Förderbedarf, die festgestellt werden können:
- „Lernen”
- „Sprache“
- „emotionale und soziale Entwicklung“
- „geistige Entwicklung“
- „körperliche und
motorische Entwicklung“ - „Hören“ und „Sehen“
'Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern, die
auf Grund einer Behinderung so schwerwiegend in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und
Lernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule
ohne eine spezifische fachliche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden
können.' So sagt es z.B. das Hamburgische Schulgesetz.
Das kann mitunter schnell gehen:
Sie geben ein krankes traumatisiertes Kind an eine Grundschule. Es spricht durch die Erlebnisse vorerst nicht. Die Klassenlehrerin/Schule weiß nicht, was sie mit ihm anfangen soll und nimmt Kontakt zum ReBBZ auf. Ein Förderantrag. Und der wird nicht immer gewissenhaft gestellt und geprüft. So sind vorübergehend kranke Kinder schnell mit dem Label 'geistig behindert' versehen - tragisch und sehr schwer wieder loszuwerden.
Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Teil ihrer Mitbestimmung abgegeben - das muss viel klarer gemacht werden!
Die 'Beschulung' erfolgt ab hier 'inklusiv' an der bisherigen Grundschule, oder es wird eine Sonderschule zugewiesen. Hier ein ganz negatives Beispiel, aber tatsächlich nicht selten:
Unter Umständen wird Ihr Kind dieses 'Label' erst einmal nicht mehr los und bleibt für die nächsten Jahre 'Sonderkind'.
Es soll zwar jedes Jahr der Förderbedarf des Kindes überprüft werden, aber das passiert oft nur durch Fortschreibung des Förderplanes, ohne Diagnostik - DAS nämlich ist KEINE PFLICHT! Welche Förderung genau stattfinden soll, ist wichtig zu wissen. Manchmal wird eben (klingt böse, ich weiß, ist aber wahr) nur der Notendurchschnitt der Klasse auf diese Weise geschönt. Schauen Sie genau hin, informieren Sie sich (und zwar nicht nur bei der Behörde - auf dem Papier haben Kinder ALLE Möglichkeiten - in der Realität sieht das schon ganz anders aus).
Spätestens beim Übertritt in die Weiterführende Schule sind die Eltern nämlich weitestgehend entrechtet, was die Auswahl dieser angeht.
Verlassen Sie sich nicht auf das staatliche Fördersystem, bleiben Sie immer nah an Ihrem Kind, seinem Fortkommen und seinen Bedürfnissen, denn oft kann das Kind mehr lernen, als das, zu dem ihm durch die staatlichen Methoden verholfen wird. Wenn es nicht lernen kann, hat das vielleicht eher einen psychologischen Grund. Der staatliche Intelligenztest an der Grundschule kann das gar nicht erfassen. Lassen Sie die Diagnostik durch Fachleute machen, nicht durch die Lehrer.
Gehen Sie zur Ergotherapie, beantragen Sie Lerntherapie - das alles sollte vor dem 'Status' passieren, denn auch der ist Belastung für Ihr Kind, schickt es sozial im Klassenverband in die Sonderstellung.